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Winterfestmachung - nicht vergessen!

Der WAZV „Ziesar“ informiert!

Winterfestmachung – nicht vergessen!

 

Sehr geehrte Kunden,

 

im Winter gilt für alle Grundstücksbesitzer, Grundstücksverwalter sowie Anschlussnehmer vorbeugend dabei mitzuwirken, dass Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzähleranlagen vermieden werden. Hierbei sollten Wasserleitungen und Wasserzähler in unbeheizten Räumen, in Kellern und Schächten so isoliert werden, dass sie ausreichend frostfrei gesichert sind.

Vermieden werden sollte zudem Zugluft, weshalb Fenster und Türen in betreffenden Räumen während der Frostperiode geschlossen bleiben müssen.

Falls Leitungen einfrieren, diese nur mit heißen Tüchern oder Heißluft, aber niemals mit offener Flamme auftauen.

Sollte es durch nachweislich ungenügenden Frostschutz zu Schäden an den Trinkwasseranschlussleitungen oder Wasserzählern kommen, haftet für diese der Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer.

Eigentümer von zeitweilig ungenutzten Anlagen, Gebäuden oder Grundstücken mit Trinkwasseranschluss, sind insbesondere aufgefordert, durch wiederholte Kontrollen Frostschäden und eventuellen Folgeschäden vorzubeugen.

Auch bei der Entleerung von Wasseranlagen verbleibt in der Zählereinrichtung Wasser, sodass bei fehlender Isolierung der Zähler einfrieren und dadurch beschädigt werden kann.

Für die Auswechselung defekter Wasserzähler ist ausschließlich der WAZV „Ziesar“ zuständig.

In Notfällen erreichen Sie uns unter der Havarie-Nummer 0172/ 8993210.

 

Eigentümer bzw. Anschlussnehmer von Grundstücken mit Sammelgruben und Kleinkläranlagen haben die freie Zufahrt bzw. Zugänglichkeit für das durch den WAZV „Ziesar“ beauftragte Abfuhrunternehmen zu gewährleisten.

Weiterhin sind die Grundstückseigentümer grundsätzlich verantwortlich für das Überwachen der Grube und vor allem ein rechtzeitiges Anmelden der Entleerung.

 

Gericke

Verbandsvorsteher

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Ziesar
Di, 10. Oktober 2023

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